Die Kosten für eine Vasektomie, also die Sterilisation des Mannes, werden von den Krankenkassen nicht übernommen. In den meisten Fällen handelt es sich um keinen medizinisch notwendigen Eingriff, daher muss der Patient selbst für den Eingriff aufkommen. Auch die Refertilisierung, also die Rückgängigmachung der Sterilisation, wird nicht von den Kassen erstattet oder bezuschusst. Durch eine Refertilisierung verbindet ein Mann in der Regel die Absicht, gemeinsam mit seiner Partnerin ein Kind zu bekommen – trotz bestehender Sterilisation.
Als Kinderwunschbehandlung bewerten die Krankenkassen aber nur die künstliche Befruchtung.