Refertilisierung Steuerlich absetzbar?

Rund um Refertilisierung

Moderatoren:Dr. Petsch, Admin

Antworten
Nico
Beiträge:1
Registriert:Do 20. Nov 2014, 09:39
Refertilisierung Steuerlich absetzbar?

Beitrag von Nico »

Hallo Herr Petsch,

ich war bei Ihnen zur Refertilisierung (Oktober 2013) mit Erfolg.

Ich habe eine Frage, das Finanzamt will die Kosten nicht berücksichtigen, weil eine ärztliche Notwendigkeit nicht zu erkennen ist.
Können Sie mir sagen ob es da noch eine Möglichkeit gibt, die Kosten einreichen zu können?

Mit freundlichen Grüßen
Nico
Dr. Petsch
Beiträge:57
Registriert:Di 29. Jul 2014, 07:09

Re: Refertilisierung Steuerlich absetzbar?

Beitrag von Dr. Petsch »

Hallo guten Morgen Nico
Danke für diesen interessanten Beitrag der sicherlich auch viele andere betrifft.
Ich habe etwas recherchiert und folgendes gefunden:
Die Kosten z.B. für eine Vasektomie kann man nicht als 'außergewöhnliche Belastung' geltend machen.
Auch die Kosten für eine künstliche Befruchtung nach einer Vasektomie ( und diese Kosten wären ja noch viel höher als bei einer Refertilisierung - sicherlich das vierfache ) sind wohl nicht steuerlich absetzbar.
Daher ist wohl rein rechtlich auch die Refertilisierung nicht steuerlich absetzbar.
Grund ist dass die Finanzbeamten und auch die Finanzgerichte danach schauen ob die Behandlung medizinisch notwendig ist oder nicht - sehr ungerecht wie ich finde. Denn viele andere Maßnahmen die sehr wohl absetzbar sind erscheinen mir auch nicht zwingend medizinisch notwendig. Es ist sehr wohl absetzbar wenn Sie zum Bespiel die Augen lasern lassen oder eine sehr teuere Brille kaufen oder beim Zahnarzt ein sehr teuere Behandlung durchführen lassen.
Zahnarzt ist überhaupt ein guter Punkt: Vielfach werden Behandlungen durchgeführt die von den Krankenkassen als 'medizinsch nicht notwendig' zurückgewiesen werden und die der Patient dann selbst bezahlen muss. Diese Kosten lassen sich dann aber problemlos beim Fnanzamt einreichen und werden anerkannt.
Und Folgemaßnahmen nach einer Vasektomie, also die Rückgängigmachung der Vasektomie bzw. die Kosten einer solche Behanldung lassen sich nicht absetzen - finde ich nicht sehr gerecht.
Daher mein Rat: Meine Patienten erhalten ja eine sehr detaillierte Rechnung nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für die Kosten der Refertilsierung - reichen Sie diese Rechnung bzw. Quittung ruhig beim Finanzamt ein. Es kann durchaus sein dass 'Ihr Sachbearbeiter' den Posten 'durchwinkt' - wenn nicht dann sollten Sie sich nicht ärgern.
Der Gerichtsweg um die Anerkennung 'durchzuboxen' erscheint mit kaum erfolgversprechend.
Ich hoffe ich habe Ihne und auch viele anderen damit geholfen
Beste Grüsse
Ihr
Martin Petsch
Dr.med. Martin Petsch
Spezialist für
Andrologie - Mikrochirurgie - Urologie
Louise Dumont Strasse 1
40211 Düsseldorf
dr.petsch@androdoc.de
Tel. 0211-4379115
Fax 03212-1464381
Mobil 01520-1859607
http://www.androdoc.de
Antworten